Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Typ: Rundschreiben , Schwerpunktthema: Personenstandsrecht , Datum: 25.01.2022

Rücknahme des Einspruchs gegen den Beitritt von Paraguay zum Haager Apostille-Übereinkommen

RdSchr. d. BMI v. 25.01.2022 - V II 1 - 20103/88#3

per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder

Paraguay ist dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation mit Wirkung vom 1. August 2014 beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat unter Bezugnahme auf Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt Paraguays erhoben. Das Übereinkommen ist zwischen Paraguay und der Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft getreten. Nachdem Verbesserungen im paraguayischen Urkundswesen festgestellt wurden, hat Deutschland den Einspruch nunmehr zurückgenommen, so dass das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zwischen Deutschland und Paraguay am 6. Januar 2022 in Kraft getreten ist. 

Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird. 

Im Auftrag

Referat V II 1