Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Typ: Rundschreiben , Schwerpunktthema: Personenstandsrecht , Datum: 24.01.2023

Beitritt Saudi-Arabien

RdSchr. d. BMI v. 13.12.2022 - VII1.20103/88#44

per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder

Saudi-Arabien hat den Beitritt zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erklärt. Das Übereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien ist mit Wirkung vom 7. Dezember 2022 in Kraft getreten. Informationen zu dem Beitritt von Staaten zu dem Übereinkommen sind auch auf der Internetseite der Haager Konferenz unter https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/status-table/?cid=41 abrufbar.

Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird.

Im Auftrag

Referat V II 1