Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Rundschreiben Personenstandsrecht 22.10.2024
Rücknahme des Einspruchs gegen den Beitritt von Kirgisistan
RdSchr. d. BMI v. 22.10.2024 - VII1.20103/88#47
per E-Mail an Innenministerien/Senatsverwaltungen für Inneres der Länder
Kirgisistan ist dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation mit Wirkung vom 15. November 2010 beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat unter Bezugnahme auf Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens Einspruch gegen den Beitritt Kirgisistan erhoben. Das Übereinkommen ist zwischen Kirgisistan und der Bundesrepublik Deutschland nicht in Kraft getreten. Nachdem Verbesserungen im kirgisischen Urkundswesen festgestellt wurden, hat Deutschland den Einspruch nunmehr zurückgenommen, so dass das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation zwischen Deutschland und Kirgisistan am 7. Oktober 2024 in Kraft getreten ist.
Ich wäre dankbar, wenn den Standesämtern und den in Ihrem Haus für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Stellen diese Information bekannt gegeben wird.
Im Auftrag