Online-Datenbank beim Standesamt I (ODiS I)
Artikel
Seit der Novellierung des Personenstandsrechts im Jahre 2009 wird die Beurkundung von Auslandspersonenstandsfällen von dem Standesamt vorgenommen, in dessen Zuständigkeitsbereich die betroffene Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, mithin dezentral im Bundesgebiet.
Existiert kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland, ist weiterhin das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die Einsicht in die bestehenden Beurkundungen von im Ausland lebenden Deutschen soll allen bundesdeutschen Standesämtern möglich sein. Die Online-Datenbank beim Standesamt I – ODiS – stellt diese Funktionalität für alle überörtlich beurkundeten Auslandspersonenstandsfälle bereit. Ziel ist es, dass die anfragenden Standesämter künftig selbst einen lesenden Onlinezugriff auf die entsprechenden Daten erhalten. Damit werden Anfragen auf konventionellem Wege – fernmündlich oder schriftlich per E-Mail oder Brief – schrittweise entbehrlich werden. Da die Daten den anfragenden Standesämtern sofort online zur Verfügung stehen, können dort die Arbeitsabläufe optimiert werden. Insgesamt lässt die Lösung eine bürgerfreundlichere Arbeitsweise zu, da Wartezeiten entfallen.
ODiS wird als ein webbasiertes Informationssystem auf Basis eines Portalservices realisiert. Am Standesamtsarbeitsplatz wird dabei nur ein Standard-Browser benötigt. Der Zugriff auf das Auskunftssystem erfolgt über eine Internetadresse (URL), die über ein gesichertes Netzwerkprotokoll (HTTPS) auf die Applikation des Portalservers weist. Dem Standesamt I in Berlin obliegt die Fortschreibung der Inhalte der Datenbank.