Die Namensführung der Frau nach der Eheschließung unterliegt keinen strikten Regelungen. Die Frau kann ihren Namen behalten oder den ersten Nachnamen des Mannes mit einem „de“ verbunden ihrem ersten Nachnamen anfügen. Sie kann ebenso nur den Namen ihres Mannes annehmen oder ihren beiden Nachnamen den ersten Nachnamen ihres Mannes mit „de“ anfügen. Für eine Namensänderung ist lediglich die Vorlage der Heiratsurkunde bei der dominikanischen Behörde erforderlich.
Im Falle einer Scheidung, kann das Scheidungsurteil (oder ein späteres Urteil) der Frau die Führung des Namens des Mannes untersagen oder sie ermächtigen, ihn weiterhin zu führen.