Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Gabun

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann den Familiennamen des Mannes tragen oder diesen ihrem eigenen Namen hinzufügen.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod kann die verwitwete Frau den Namen des Mannes bis zu einer erneuten Eheschließung weiterführen.

Die Namensführung für die geschiedene Frau wird mit dem Scheidungsurteil festgelegt. 

Gambia

Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau kann ihrem Familiennamen den des Mannes voranstellen oder anfügen.

Gewohnheitsrechtlich können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Durch gemeinsame Erklärung wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes gemeinsamer Familienname. Die Ehefrau kann diesem Namen ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung kann der vor der Eheschließung geführte Familienname wieder angenommen werden. 

Georgien

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein. Jeder der Ehegatten kann auch weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen führen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen; diese Möglichkeit scheidet aus, wenn beide Eheleute oder einer von ihnen einen doppelten Familiennamen führen.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung wird der bisherige Name beibehalten. Durch Erklärung kann der vor der Eheschließung geführte Familienname wieder angenommen werden. 

Ghana

Es gibt weder das Recht noch die Pflicht, einen bestimmten Namen zu führen. Jede Person kann jeden Namen führen und ohne behördliche Genehmigung den Namen ändern. Es ist weit verbreitete Praxis, unter verschiedenen Namen bekannt zu sein. Bei Eheschließungen werden grundsätzlich keine nach deutschem Recht gültigen Namenserklärungen abgegeben. In der Mehrzahl der Fälle wird sich die Ehefrau nach der Eheschließung eigenmächtig mit dem Namen des Ehemannes bezeichnen. Es ist aber auch durchaus üblich, den eigenen Namen zu behalten. 

Grenada

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 

Griechenland

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Jeder Ehepartner kann durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesamt seinem Familiennamen den seines Ehepartners hinzufügen.

Im Fall der Auflösung der Ehe durch Scheidung gilt die Erklärung als widerrufen. Wird die Ehe durch Tod aufgelöst, so bleibt die Hinzufügung des Namens weiterhin in Kraft, es sei denn der überlebende Ehepartner heiratet erneut oder gibt vor dem Standesamt eine Widerruferklärung ab.

Großbritannien

siehe unter Vereinigtes Königreich

Guatemala

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau kann ihrem Familiennamen den (i.d.R. nur den ersten) Familiennamen des Ehemannes zusammen mit dem Zusatz „de“ anfügen.

Die verwitwete Frau behält den Namen, den sie zu Lebzeiten ihres Ehemannes hatte.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung verliert die Ehefrau das Recht, den Familiennamen des Mannes zu benutzen. 

Guinea

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau kann den Familiennamen des Mannes benutzen.

Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung darf der Name des Ehemannes nur mit Genehmigung weiter geführt werden.

Guinea-Bissau

Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau kann ihrem Familiennamen den Familiennamen des Mannes anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten den Geburtsnamen des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Die Ehefrau kann diesem Namen ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden. 

Guyana

Es ist üblich, dass die Ehegatten den Familiennamen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen führen.