Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Gewohnheitsrechtlich kann die Ehefrau ihrem Familiennamen oder dem ersten Teil ihres Familiennamens den ersten Teil des Familiennamen ihres Mannes unter Voranstellung von „de“ anfügen oder sich nur mit dem ersten Teil des Familiennamen ihres Mannes unter Voranstellung von „de“ bezeichnen.