Indien
Das Namensrecht ist nicht einheitlich geregelt, es richtet sich hauptsächlich nach den Traditionen einzelner Volksgruppen bzw. Religionsgemeinschaften.
Indonesien
Eine gesetzliche Regelung des Namensrechts besteht nicht. In der Regel führen Indonesier keinen Familiennamen, sondern nur Eigennamen. Einzelne Bevölkerungsgruppen unterliegen unterschiedlichem Gewohnheitsrecht.
Gewöhnlich führt die Ehefrau den Namen des Mannes. Ein rechtlicher Anspruch auf Weiterführung des Namens des Mannes durch die Ehefrau nach der Ehescheidung besteht nicht. Die Weiterführung des Namens ist jedoch üblich, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind. Häufig führt die Ehefrau sowohl ihren Mädchennamen als auch den des Mannes. Einen Familiennamen führen Indonesier nicht.
Irak
Iran, Islamische Republik
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehefrau kann mit Einverständnis des Ehemannes während der Dauer der Ehe den Familiennamen ihres Ehemannes verwenden.
Irland
Traditionell nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Mannes an.
Dennoch besteht die (sehr untypische) Möglichkeit, dass der Ehemann den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen seiner Ehefrau annimmt. Ebenso ungewöhnlich – aber dennoch möglich – ist das Führen eines zusammengesetzten Familiennamens aus den Nachnamen des Ehemannes und der Ehefrau.
Ausreichend für die Festlegung des Familiennamens ist ein Antrag auf Eintragung des Familiennamens in den Pass unter Vorlage der Heiratsurkunde.
Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung kann der vor der Eheschließung geführte Familienname/Geburtsname wieder angenommen werden.
Island
Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Namen.
Familiennamen kennt das isländische Recht im Allgemeinen nicht.
Israel
Mit der Eheschließung erhält die Frau den Familiennamen des Mannes, kann aber jederzeit diesem Namen ihren Mädchennamen oder ihren früheren Familiennamen hinzufügen. Zudem kann sie ihren Mädchennamen oder früheren Familiennamen allein führen.
Soweit die Ehefrau den Familiennamen ihres Ehemannes angenommen hat, kann sie nach Auflösung der Ehe jederzeit ihren Mädchennamen oder ihren früheren Familiennamen wieder annehmen.
Italien
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Die Ehefrau kann gewohnheitsrechtlich ihrem Familiennamen den Familiennamen des Mannes als Gebrauchsnamen hinzufügen.