Namibia
Nauru
Über die Namensführung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.
Nepal
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Üblicherweise nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Ehemannes an. Gemeinsamer Familienname kann nur der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes werden.
Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung kann die geschiedene Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen.
Neuseeland
Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus dem Geburtsnamen bzw. dem zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen des Mannes und dem Geburtsnamen bzw. dem zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen der Frau zusammengesetzter Name gemeinsamer Familienname.
Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung wird der bisherige Familienname beibehalten.
Nicaragua
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.
Gewohnheitsrechtlich kann die Ehefrau den ersten Familiennamen ihres Ehemannes ihrem ersten Familiennamen mit einem vorangestellten „de“ hinzufügen. Dieser Name wird gewöhnlich in Ausweispapiere, nicht aber in Personenstandsurkunden eingetragen.
Niederlande
Niger
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau bezeichnet sich jedoch gewohnheitsrechtlich mit dem Familiennamen ihres Mannes oder dem Familiennamen und dem Vornamen ihres Mannes oder fügt ihrem Familiennamen den des Mannes hinzu.
Nigeria
Das Namensrecht beruht auf Gewohnheitsrecht, dessen genaue Regeln nicht immer eindeutig sind und nach Stamm bzw. Region unterschiedlich sein können.
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte kann weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.
Gewohnheitsrechtlich nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Mannes an und führt diesen auch nach Auflösung der Ehe durch Tod des Ehemannes oder durch Scheidung weiter.
Niue
Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor.
Norwegen