Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Namibia

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Die Ehefrau kann den Geburtsnamen des Mannes annehmen.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung kann die Frau jeden Namen annehmen, den sie zu einem früheren Zeitpunkt getragen hat.

Nauru

Über die Namensführung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. 

Nepal

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Üblicherweise nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Ehemannes an. Gemeinsamer Familienname kann nur der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes werden.

Bei Auflösung der Ehe durch Scheidung kann die geschiedene Frau ihren Mädchennamen wieder annehmen. 

Neuseeland

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus dem Geburtsnamen bzw. dem zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen des Mannes und dem Geburtsnamen bzw. dem zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen der Frau zusammengesetzter Name gemeinsamer Familienname.

Bei Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung wird der bisherige Familienname beibehalten.

Nicaragua

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Gewohnheitsrechtlich kann die Ehefrau den ersten Familiennamen ihres Ehemannes ihrem ersten Familiennamen mit einem vorangestellten „de“ hinzufügen. Dieser Name wird gewöhnlich in Ausweispapiere, nicht aber in Personenstandsurkunden eingetragen. 

Niederlande

Jeder Ehegatte behält seinen Familiennamen, doch haben der Mann und die Frau das Recht, den Familiennamen des anderen Ehegatten zu führen oder die beiden Familiennamen in beliebiger Reihenfolge zu einem Doppelnamen zu verbinden. Das Recht auf Führung oder Beiführung des Familiennamens des anderen Ehegatten berührt nicht die Führung der Personenstandsregister.

Im Falle der Ehescheidung kann der Familienname des anderen Ehegatten bis zur erneuten Eheschließung weitergeführt werden; ausnahmsweise kann dies untersagt werden. 

Niger

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen. Die Ehefrau bezeichnet sich jedoch gewohnheitsrechtlich mit dem Familiennamen ihres Mannes oder dem Familiennamen und dem Vornamen ihres Mannes oder fügt ihrem Familiennamen den des Mannes hinzu. 

Nigeria

Das Namensrecht beruht auf Gewohnheitsrecht, dessen genaue Regeln nicht immer eindeutig sind und nach Stamm bzw. Region unterschiedlich sein können.

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte kann weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.

Gewohnheitsrechtlich nimmt die Ehefrau den Familiennamen des Mannes an und führt diesen auch nach Auflösung der Ehe durch Tod des Ehemannes oder durch Scheidung weiter. 

Niue

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 

Norwegen

Die Ehegatten behalten weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Alle Namenserklärungen sind individuelle Erklärungen, die aus deutscher Sicht als öffentlich-rechtliche Namensänderung zu qualifizieren sind. Es gibt daher auch keine gemeinsame Ehenamenserklärung. Im Unterschied zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung im deutschen Recht bedarf es keines wichtigen Grundes für eine Namensänderung, es gibt weiter wenig Gründe, eine beantragte Namensänderung negativ zu bescheiden (z.B. allgemein bekannte Namen von Vereinen oder Stiftungen, Markennamen, Vornamen).

Jeder hat die Pflicht, Vor- und Nachnamen zu führen, wobei der Nachname auch ein Doppelname mit Bindestrich sein kann. Der Bindestrich dient dazu, die beiden Nachnamen vom Mittelnamen zu unterscheiden. Mehr als zwei Nachnamen (bzw. ein Doppelname) sind nicht zulässig. Keine Pflicht, aber Möglichkeit ist die Führung von Mittelnamen. Mittelname können nur Namen werden, die auch Nachnamen sein können. Auch bei Mittelnamen sind Doppelnamen möglich.