Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Vanuatu

Es sind weder gesetzliche Bestimmungen über die Namensführung bekannt noch liegen gesicherte Erkenntnisse hierüber vor. 

Vatikanstadt

Über die Namensführung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. 

Venezuela, Bolivarische Republik

Die verheiratete Frau kann den Familiennamen des Mannes benutzen.

Vereinigte Arabische Emirate

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte führt gewohnheitsrechtlich weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten kann der Geburtsname des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden; i.d.R. wird jedoch bei lokalen Ehen der bisherige Name beibehalten. 

Vereinigte Staaten

Das amerikanische Namensrecht unterliegt dem Common Law.

Jede Person kann jeden Namen führen und ohne behördliche Genehmigung den Namen ändern, sofern dies nicht zu betrügerischen Zwecken geschieht. Daneben gelten in den einzelnen Staaten unterschiedliche Formvorschriften, die auf die freie Wählbarkeit des Namens keinen Einfluss haben.

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Namenstechnisch sind alle Kombinationen aus den Namen der Ehegatten oder andere Namen möglich, üblicherweise nimmt jedoch die Ehefrau den Familiennamen ihres Ehemannes an. 

Vereinigtes Königreich

Gesetzliche Vorschriften über die Namensführung der Ehegatten bestehen nicht. Grundsätzlich kann jeder Erwachsene seinen Namen jederzeit ändern.

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten und beide Ehegatten können den Familiennamen des anderen Ehegatten mit oder ohne Bindestrich voranstellen oder anfügen.

Gemeinsamer Familienname kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus diesen zusammengesetzter Name sein. Der Ehegatte, dessen Name nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, kann diesem Namen seinen Geburtsnamen oder seinen zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung kann der Familienname – wie gewünscht – geändert werden. 

Vietnam

Das Namensrecht ist nicht gesetzlich geregelt.

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann aber auch – beschränkt auf die Ehezeit – den Familiennamen des Mannes annehmen.