Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht

Typ: Artikel

Weißrussland

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen beibehalten.

Durch gemeinsame Erklärung der Ehegatten wird der Familienname des Mannes oder der Frau oder ein aus diesen Namen zusammengesetzter Doppelname gemeinsamer Familienname. Hatte ein Ehegatte bei der Eheschließung bereits einen Doppelnamen, so muss er entscheiden, welcher Bestandteil seines vorehelichen Familiennamens zum Bestandteil des neuen Familiennamens wird. Der Name wird soweit möglich in der jeweiligen grammatisch-geschlechtsspezifischen Form mit weiblicher Endung geführt.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung kann der Geburtsname wieder angenommen werden.