Sammlung des ausländischen Namensrechts
Quelle: gettyimages/Utamaru Kido
Insbesondere den Standesbeamten soll die Feststellung der Namen, mit denen ausländische Staatsangehörige in die Personenstandsregister einzutragen sind, durch die aktuelle Übersicht erleichtert werden. Die Sammlung soll den Standesbeamten einen Anhalt für die Rechtslage in den erfassten Staaten geben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Berichte der deutschen Auslandsvertretungen aufgrund der in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten (wie z.B. die Einschaltung von Vertrauensanwälten) von unterschiedlicher Qualität sind. Nicht in allen Fällen konnten die oft sehr vielfältigen Formen der Namensführung vollständig erfasst und dargestellt werden. In Einzelfällen kann es daher erforderlich sein, anderweitig zu recherchieren und – insbesondere bei Anhaltspunkten für eine Rechtsänderung in dem betreffenden Staat – den aktuellen Stand zu ermitteln.
Hier erhalten Sie nach den einzelnen Staaten sortierte Informationen zur Namensführung der Ehegatten und zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht.