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Das Personenstandsrecht, das Öffentliche Namensrecht und das Transsexuellenrecht werden durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt.
Sofern Sie also Fragen inhaltlicher Art, etwa zur Gesetzesauslegung haben, wird darum gebeten, sich an das zuständige Landesministerium zu wenden.
Technische Fragen zu der Homepage richten Sie bitte an die Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.