Informationen in leichter Sprache zum Personen-Stands-Recht
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Man kann zu einem Menschen auch Person sagen.
Der "Personen-Stand" ist ein Wort aus den Gesetzen.
Es geht dabei um:
- Die Geburt eines Menschen.
- Den Tod eines Menschen.
- Die Heirat eines Menschen.
- Die Familie eines Menschen.
- Den Namen eines Menschen.
Der Personen-Stand wird aufgeschrieben.
Das macht ein besonderes Amt.
Das Amt heißt Standes-Amt.
Der Person-Stand steht in Listen.
Die Listen heißen Register.
Es gibt besondere Listen für:
- Die Geburt.
- Den Tod.
- Die Ehe.
Der Personen-Stand eines Menschen kann sich ändern.
Zum Beispiel:
- Wenn man ein Kind adoptiert.
- Wenn man sich scheiden lässt.
- Wenn sich der Name ändert.
Dann schreibt das Standes-Amt das auch in die Listen.
Ehe-Schließung
Zur Hochzeit sagt man auch Ehe-Schließung.
Sie wollen heiraten.
Dann müssen Sie zu dem Standes-Amt gehen.
Das nennt man:
Die Hochzeit anmelden.
Bei der Anmeldung müssen Sie Ihren Personen-Stand sagen.
Das Amt sagt Ihnen, wie das geht.
Das Standes-Amt prüft ihren Personen-Stand.
Dann legt es den Termin fest.
Also wann Sie heiraten können.
Das Standes-Amt schreibt die Heirat in das Ehe-Register.
Dann bekommen Sie eine Ehe-Urkunde.
Damit können Sie die Hochzeit beweisen.
Es können sich Dinge ändern.
Zum Beispiel:
- Durch einen neuen Namen.
- Wenn es eine Scheidung gibt.
Auch das schreibt das Standes-Amt auf.
Dann gibt es eine neue Urkunde.
Geburt
Sie bekommen ein Kind.
Das müssen Sie auch dem Standes-Amt sagen.
Innerhalb einer Woche.
Das ist sehr wichtig.
Das Standes-Amt schreibt die Geburt in das Geburten-Register.
Dann schreibt das Standes-Amt eine Geburts-Urkunde.
Das Standes-Amt schreibt auch Änderungen auf.
Zum Beispiel:
Wenn sich Ihr Name ändert.
Dann gibt es eine neue Urkunde.
Sterbe-Fall
Ein Mensch stirbt.
Dazu sagt man auch Sterbe-Fall.
Auch das muss man dem Standes-Amt sagen.
Innerhalb von 3 Tagen.
Das Standes-Amt schreibt das in das Sterbe-Register.
Dann schreibt das Standes-Amt eine Sterbe-Urkunde.
Verwendung aktueller Original-Urkunden
Sie müssen die Urkunden manchmal vorzeigen.
Zum Beispiel:
- Bei der Ein-Schulung.
- Bei einer Bewerbung für eine Arbeit.
- Wenn Sie etwas erben.
Die Urkunden beweisen:
- Die Geburt.
- Die Heirat.
- Den Tod.
Sie sollten dabei die Original-Urkunden benutzen.
Und keine Kopien.
Familien-Rechtliche Erklärungen
Familien-Rechtliche Erklärungen sind:
- Erklärungen zu Ihrem Namen.
- Erklärungen zum Namen Ihrer Kinder.
- Erklärungen, dass Sie der Vater von einem Kind sind.
- Erklärungen, dass Sie die Mutter von einem Kind sind.
Dazu gibt es von dem Standes-Amt eine Urkunde.