Informationen in leichter Sprache zum Personen-Stands-Recht

Typ: Artikel

Man kann zu einem Menschen auch Person sagen.
Der "Personen-Stand" ist ein Wort aus den Gesetzen.
Es geht dabei um:

  • Die Geburt eines Menschen.
  • Den Tod eines Menschen.
  • Die Heirat eines Menschen.
  • Die Familie eines Menschen.
  • Den Namen eines Menschen.

Der Personen-Stand wird aufgeschrieben.
Das macht ein besonderes Amt.
Das Amt heißt Standes-Amt.
Der Person-Stand steht in Listen.
Die Listen heißen Register.
Es gibt besondere Listen für:

  • Die Geburt.
  • Den Tod.
  • Die Ehe.

Der Personen-Stand eines Menschen kann sich ändern.
Zum Beispiel:

  • Wenn man ein Kind adoptiert.
  • Wenn man sich scheiden lässt.
  • Wenn sich der Name ändert.

Dann schreibt das Standes-Amt das auch in die Listen.

Ehe-Schließung

Zur Hochzeit sagt man auch Ehe-Schließung.

Sie wollen heiraten.
Dann müssen Sie zu dem Standes-Amt gehen.
Das nennt man:
Die Hochzeit anmelden.

Bei der Anmeldung müssen Sie Ihren Personen-Stand sagen.
Das Amt sagt Ihnen, wie das geht.

Das Standes-Amt prüft ihren Personen-Stand.
Dann legt es den Termin fest.
Also wann Sie heiraten können.

Das Standes-Amt schreibt die Heirat in das Ehe-Register.
Dann bekommen Sie eine Ehe-Urkunde.
Damit können Sie die Hochzeit beweisen.

Es können sich Dinge ändern.
Zum Beispiel:

  • Durch einen neuen Namen.
  • Wenn es eine Scheidung gibt.

Auch das schreibt das Standes-Amt auf.
Dann gibt es eine neue Urkunde.

Geburt

Sie bekommen ein Kind.
Das müssen Sie auch dem Standes-Amt sagen.
Innerhalb einer Woche.
Das ist sehr wichtig.

Das Standes-Amt schreibt die Geburt in das Geburten-Register.
Dann schreibt das Standes-Amt eine Geburts-Urkunde.

Das Standes-Amt schreibt auch Änderungen auf.
Zum Beispiel:
Wenn sich Ihr Name ändert.
Dann gibt es eine neue Urkunde.

Sterbe-Fall

Ein Mensch stirbt.
Dazu sagt man auch Sterbe-Fall.
Auch das muss man dem Standes-Amt sagen.
Innerhalb von 3 Tagen.
Das Standes-Amt schreibt das in das Sterbe-Register.
Dann schreibt das Standes-Amt eine Sterbe-Urkunde.

Verwendung aktueller Original-Urkunden

Sie müssen die Urkunden manchmal vorzeigen.
Zum Beispiel:

  • Bei der Ein-Schulung.
  • Bei einer Bewerbung für eine Arbeit.
  • Wenn Sie etwas erben.

Die Urkunden beweisen:

  • Die Geburt.
  • Die Heirat.
  • Den Tod.

Sie sollten dabei die Original-Urkunden benutzen.
Und keine Kopien.

Familien-Rechtliche Erklärungen

Familien-Rechtliche Erklärungen sind:

  • Erklärungen zu Ihrem Namen.
  • Erklärungen zum Namen Ihrer Kinder.
  • Erklärungen, dass Sie der Vater von einem Kind sind.
  • Erklärungen, dass Sie die Mutter von einem Kind sind.

Dazu gibt es von dem Standes-Amt eine Urkunde.