Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)
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Die Internationale Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) wurde im Jahre 1950 auf Empfehlung des Europarates gegründet. Sie ist eine zwischenstaatliche Organisation, deren Ziel es ist, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personenstandsrechts und verwandter Gebiete, wie dem Familienrecht und dem Staatsangehörigkeitsrecht, zu fördern.
Zu ihrer Aufgabe gehört die Erarbeitung sowie Verabschiedung von Übereinkommen und Empfehlungen, durch die die Rechtsanwendung über die Grenzen hinweg vereinfacht und das materielle Recht der Mitgliedstaaten harmonisiert werden soll. Deutschland ist mit Wirkung vom 30.6.2015 aus der CIEC ausgetreten. Zahlreiche Übereinkommen bleiben - soweit sie von Deutschland ratifiziert wurden - auch nach dem Austritt anwendbar. Daneben gibt es von der CIEC ausgesprochene Empfehlungen, die die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Zivilrechts fördern sollen.
Im Folgenden finden Sie die Übereinkommenstexte der CIEC-Übereinkommen in deutscher Sprache sowie eine Übersicht der Staaten, in denen das jeweilige Übereinkommen in Kraft getreten ist.