Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
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Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelt und betreut seit 1893 Übereinkommen, die den globalen Bedürfnissen, u.a. in dem Bereich "Internationaler Schutz von Kindern, Familien- und Güterrecht", entsprechen.
Für den Standesbeamten sind die folgenden vier Übereinkommen der Haager Konferenz relevant. Neben dem Vertragstext in deutscher Sprache finden Sie auch eine Übersicht der Staaten, in denen das jeweilige Übereinkommen in Kraft getreten ist.