Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
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Am 14. Mai 2013 ist das Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG) nach langem Vorlauf verkündet worden. Das Gesetz sieht im Wesentlichen Änderungen im Personenstandsgesetz (PStG) und in der Personenstandsverordnung (PStV) vor.
Bund und Länder hatten mit der zum 1. Januar 2009 in Kraft gesetzten Reform des Personenstandsrechts ein Regelwerk vorgelegt, das das Standesamtswesen in das Zeitalter der Informationstechnik versetzt hat. Das mit einem fünfjährigen Übergangszeitraum gestartete elektronische Beurkundungsverfahren ist inzwischen in vielen Standesämtern erfolgreich eingeführt worden. Auch wenn dieses Kernstück der Personenstandsrechtsreform von 2009 deshalb als gelungen angesehen werden kann, hatte eine Überprüfung der neuen Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit zu erfolgen. Dieser Prozess erfolgte für die personenstandsrechtlichen Vorschriften im Zeitraum von März 2010 bis September 2011.
Eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe beriet dabei über etwa einhundert verschiedene Änderungsvorschläge, die von den Ländern, den Verbänden der Standesbeamten und einzelnen Standesbeamten vorgelegt worden waren. Zu Fragen der technischen Umsetzung, wie zentrale Registerlösungen, Datenformate, Verwendung elektronischer Signaturen und sicherem elektronischen Datenaustausch wurden auch Vertreter der Verfahrenshersteller für die Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren sowie von Rechenzentren in die Diskussionen einbezogen. Die Evaluierung führte im Ergebnis bei etwa der Hälfte der behandelten Vorschläge zu einer Änderung der bestehenden Vorschriften im PStG und in der PStV.